
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) aus Schleswig-Holstein warnt vor einer Einbindung der Social-Plugins von Facebook in die eigene Webseite:
Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird.
Quelle: ULD
Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€ für Verstöße gegen das Telemediengesetz (TMG). Wer auf den Facebook-Button nicht verzichten will, kann mich gerne anmailen.
IT Nägele hält eine Lösung bereit, die durch technische Änderungen einen Weiterbetrieb der populären "Gefällt mir" Buttons erlaubt.
UPDATE: Eine aktuelle Datenschutzerklärung die Abmahnungen in diesem Zusammenhang entgegenwirken soll, steht hier bereit. Rechtssicher ist hier aber noch nichts. Wir werden die Sache weiterhin beobachten.
UPDATE2: Heise bietet die 2-Klick Option, bei der die Social-Plugins erst geladen werden, wenn der User draufklickt. Quellcode